Ein Antrag auf Ausreise aus der DDR ist keine Flucht
Der Versuch, die Deutsche Demokratische Republik (DDR) nach einem gescheiterten Fluchtversuch mithilfe eines Ausreiseantrags zu verlassen, stellt nach einer später geglückten Flucht kein einheitliches Fluchtgeschehen dar, welches als Ersatzzeit bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen wäre. mehr