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Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit

Seit dem 01.05.2015 besteht bei dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und dem Sozialgericht Braunschweig in gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Seit dem 01.11.2015 ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation in gerichtlichen Verfahren über das EGVP auch für die weiteren Sozialgerichte in Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade möglich.

Der elektronische Rechtsverkehr wird eröffnet durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen (Nds. ERVVO) vom 21.10.2011 (Nds. GVBL S. 367) in der jeweils aktuellen Fassung.

Seit dem 12.10.2023 steht mit dem „Mein Justizpostfach (MJP)“ ein kostenfreies Postfach als sicherer Übermittlungsweg zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen zum MJP finden Sie hier:

[Flyer MJP.de]

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite www.mj.niedersachsen.de des Niedersächsischen Justizministeriums. Dort finden Sie zum Beispiel nähere Hinweise und Erläuterungen, welche elektronischen Dokumente wie einzureichen sind und welche Voraussetzungen die elektronischen Dokumente dafür im Einzelnen erfüllen müssen.

Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren können weiterhin nicht per E-Mail an das Sozialgericht Hildesheim gerichtet werden.

Die Safe- / bzw. Govello-ID und die XJustiz-ID des Sozialgerichts Hildesheim lautet:


Sozialgericht Hildesheim

safe-sp1-1424933886005-015782881

P6131


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