Hier können verschiedene gerichtliche Zuständigkeiten geprüft werden.
Der Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Hildesheim
Das Sozialgericht Hildesheim ist eines von acht Gerichten im Geschäftsbereich des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.
Der Bezirk des Sozialgerichts Hildesheim umfasst die Landkreise:
- Göttingen
- Hildesheim
- Holzminden
- Northeim
Vor der Fusionierung der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz zum Landkreis Göttingen war das Sozialgericht Hildesheim ebenfalls für den Landkreis Osterode am Harz örtlich zuständig.
Das Sozialgericht Hildesheim ist für Klagen derjenigen Personen zuständig, die im Gerichtsbezirk ihren Sitz, Wohnsitz, tatsächlichen Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz haben. Einzelheiten können § 57 Sozialgerichtsgesetz entnommen werden.