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Woche der Gerechtigkeit

Woche der Gerechtigkeit am Sozialgericht Hildesheim am 3. und 4. September 2024

Hildesheim, d. 04.09.2024

Im Rahmen der von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann ins Leben gerufenen Woche der Gerechtigkeit fanden im Sozialgericht Hildesheim simulierte Gerichtsverhandlungen statt. Angestellte des Gerichts schlüpften in verschiedene Rollen und präsentierten eine mündliche Verhandlung.

Am 3. und 4. September besuchten Schülerinnen und Schüler jeweils des 10. Jahrgangs des Andreanums und des Mariano-Josephinums das Sozialgericht. Nach einleitenden Worten des Direktors, Dr. Sebastian Westermeyer, fand eine typische Gerichtsverhandlung statt. Die Kammer, die über den dargebotenen Fall zu entscheiden hatte, setzte sich aus einer Berufsrichterin sowie jeweils zwei Schülerinnen und Schülern zusammen, die die Funktion der ehrenamtlichen Richter übernahmen. Die Mutter des Klägers und ihre Rechtsanwältin sowie der Behördenvertreter wurden von Berufsrichtern und einer Justizangestellten des Sozialgerichts dargestellt.

Verhandelt wurde ein Fall aus dem Unfallversicherungsrecht, der sich tatsächlich zugetragen hat und letztendlich vom Bundessozialgericht am 30. März 2023 (Aktenzeichen B 2 U 3/21 R) abschließend entschieden wurde: Im Januar 2015 verunglückte ein 15jähriger Gymnasiast auf dem Heimweg aus der Schule, als er während der Fahrt mit einem Regionalexpress mit einem mitgeführten Vierkantschlüssel aus der verschlossenen Durchgangstür des letzten Waggons die Lok bestieg. Auf dem Dach erlitt er einen Stromschlag aus der Oberleitung und stürzte brennend herunter. Er überlebte schwer verletzt und zog sich unter anderem hochgradige Verbrennungen zu. Zu entscheiden war hier die Frage, ob es sich noch um einen sogenannten Wegeunfall handelte und damit Unfallversicherungsschutz bestand. Im Streit steht hierbei insbesondere die Frage, ob der verunglückte Gymnasiast die Folgen seines Verhaltens absehen und entsprechend anpassen konnte.

An beiden Tagen wies die Kammer die Klage ab, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe. Zu dem gleichen Ergebnis kam im Rahmen einer geheimen Abstimmung die Mehrheit der Schülerinnen und Schülern, die im Zuschauerbereich der Verhandlung folgten. Es überwog die Auffassung, dass dem verunglückten Schüler hätte klar sein müssen, dass sein Verhalten lebensgefährliche Folgen haben würde. Anschließend entspann sich zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Berufsrichtern des Sozialgerichts eine Diskussion über die Frage, welche Verantwortlichkeiten die Schule, die Eltern und die Schüler zu tragen hätten. Anders als die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler sah es übrigens das Bundesozialgericht im Jahr 2023, das einen Wegeunfall annahm.

Die Schülerinnen und Schüler konnten einen lebendigen Einblick in die Arbeit des Sozialgerichts finden und hatten Gelegenheit, die Schwierigkeiten und Anstrengungen der Justiz beim Finden eines „gerechten“ Urteils zu erleben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Hermann Meyer-Dulheuer

Sozialgericht Hildesheim
Pressesprecher
Otto-Franzius-Straße 2
31137 Hildesheim
Tel: 05121/9137-5
Fax: 05141/593734400

www.sozialgericht-hildesheim.niedersachsen.de

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