Prozesskostenhilfe
Seit dem 10.12.2024 können Bürgerinnen und Bürger für den Antrag auf Prozesskostenhilfe die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse online ausfüllen.
Unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe werden sie Schritt für Schritt mittels leicht verständlicher Handlungsaufforderungen und durchdachter Abfragen durch den Ausfüllprozess geführt. Dabei werden sie niederschwellig an das Beifügen der relevanten Belege erinnert. Am Ende können Bürgerinnen und Bürger die automatisiert ausgefüllte Erklärung als PDF-Dokument herunterladen, ggf. ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden.