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Mediation

Mediationsraum Bildrechte: Sozialgericht Hildesheim

Die Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren.

Bei Gericht wird die Mediation durch dafür speziell ausgebildete Güterichterinnen und Güterichter durchgeführt. Sie unterstützen die Konfliktparteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle Beteiligten tragbare Lösung zu entwickeln. Die besondere Gesprächsführung stellt dabei die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten in den Mittelpunkt.

Die Güterichter sind neutral und allparteilich. Sie geben grundsätzlich keinen rechtlichen Rat und sind von einer etwaigen streitigen Entscheidung des Verfahrens ausgeschlossen.

Ihre Interessen sowie Ihre rechtlichen und sonstigen Argumente werden gemeinsam mit allen Konfliktbeteiligten erörtert und der Lösung zugrunde gelegt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

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