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Keine Papierakte mehr am Sozialgericht Hildesheim

Hildesheim, den 8. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 werden am Sozialgericht Hildesheim keine Papierakten mehr geführt. Das Gericht arbeitet seitdem ausschließlich mit elektronischen Gerichtsakten.

Ab dem Jahr 2026 sind Prozessakten flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen. Aus diesem Grund erprobt das Sozialgericht Hildesheim seit dem 29. Juni 2023 neben den weiteren niedersächsischen Sozialgerichten die elektronische Akte. Waren bisher parallel zur eAkte auch die Papierakten noch weiterzuführen, endete diese Zeit mit dem alten Jahr. Nach bislang geltender Rechtslage waren alle in Papier begonnenen Verfahren auch in Papier zu Ende zu führen, was für die Gerichte doppelte Arbeit - in eAkte und Papierakte - bedeutete. Durch eine Rechtsänderung ist nun die Schließung aller Papierakten möglich, was für das Sozialgericht eine erhebliche Entlastung darstellt.

Nachdem Rechtsanwälte und Behörden schon längere Zeit mit den Gerichten ausschließlich elektronisch kommunizieren dürfen, gibt es seit Oktober 2023 diese Möglichkeit mit „Mein Justizpostfach“ nun auch für Bürgerinnen und Bürger. Weitere Informationen finden Sie unter https://ebo.bund.de/#/.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Hermann Meyer-Dulheuer

Sozialgericht Hildesheim
Pressesprecher
Otto-Franzius-Straße 2
31137 Hildesheim
Tel: 05121/9137-5
Fax: 05141/593734400

www.sozialgericht-hildesheim.niedersachsen.de

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